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BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
GG Art. 12 Abs. 1; JAG NW §§ 14, 27
Prüfungsrecht; Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines verwaltungsinternen Überdenkensverfahrens; Gestaltung des Überdenkensverfahrens; Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Urteilsbildung der Prüfer - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 12 Abs. 1
Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Urteilsbildung der Prüfer; Gestaltung des Überdenkensverfahrens; Prüfungsrecht; Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines verwaltungsinternen Überdenkensverfahrens
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 12 Abs 1 GG, § 14 Abs 1 JAG NW 2003, § 27 Abs 1 JAG NW 2003
Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines verwaltungsinternen Überdenkensverfahrens; Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Urteilsbildung der Prüfer - Wolters Kluwer
Verletzung des in Art. 12 Abs. 1 GG verankerten Erfordernisses der eigenständigen und unabhängigen Urteilsbildung der Prüfer durch eine Verfahrensgestaltung i.R.d. Überdenkverfahrens; Verletzung des Erfordernisses der eigenständigen und unabhängigen Urteilsbildung der ...
- rewis.io
Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines verwaltungsinternen Überdenkensverfahrens; Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Urteilsbildung der Prüfer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JAG NW § 14; JAG NW § 27; GG Art. 12 Abs. 1
Verletzung des in Art. 12 Abs. 1 GG verankerten Erfordernisses der eigenständigen und unabhängigen Urteilsbildung der Prüfer durch eine Verfahrensgestaltung i.R.d. Überdenkverfahrens; Verletzung des Erfordernisses der eigenständigen und unabhängigen Urteilsbildung der ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bewertung von Prüfungsleistungen im verwaltungsinternen Überdenkensverfahren
Verfahrensgang
- VG Münster, 02.10.2009 - 10 K 1116/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - 14 A 2687/09
- BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 44
Wird zitiert von ... (85) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12
(1) Wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung betont, beansprucht das Grundrecht der Berufsfreiheit Geltung auch für die Durchführung berufsbezogener Abschlussprüfungen und ist der insoweit gewährleistete Grundrechtsschutz auch durch die Gestaltung des Verfahrens zu bewirken (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 1529/84, 1 BvR 138/87 - BVerfGE 84, 59 und vom selben Tag - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - BVerfGE 84, 34 ).Wegen der Intensität, mit der solche Prüfungen in die Freiheit der Berufswahl eingreifen, und weil der nachträglichen gerichtlichen Kontrolle - vor allem wegen der unabdingbaren Entscheidungsfreiräume der Prüfer in Bezug auf prüfungsspezifische Wertungen - Grenzen gesetzt sind, bedarf es einer objektivitäts- und neutralitätssichernden Gestaltung des Bewertungsverfahrens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - a.a.O. S. 46).
Dieses Erfordernis wird zusätzlich dadurch untermauert, dass die Bürger allgemein - als Kern grundrechtlicher Verfahrensgarantien - über die Möglichkeit verfügen müssen, ihren Standpunkt wirksam vertreten und Einwände gegen das Verwaltungshandeln wirksam vorbringen zu können, speziell bei Staatsprüfungen der Kandidat jedoch meist erst nach Erlass des Prüfungsbescheides in ausreichendem Umfang erfährt, wie seine Leistungen im Einzelnen bewertet worden und welche Erwägungen dafür maßgebend gewesen sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - a.a.O. S. 46 und vom selben Tag - 1 BvR 1529/84, 1 BvR 138/87 - a.a.O. S. 72 f.).
Vor diesem Hintergrund besteht ein grundrechtlich fundierter Anspruch von Prüflingen, bereits im Rahmen eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens ihre Einwände gegen die Bewertungen der Prüfer vorzubringen, um deren wirksame Nachprüfung zu erreichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - a.a.O. S. 46).
(3) Das Bundesverfassungsgericht hat betont, die zur Objektivitäts- bzw. Neutralitätssicherung des Bewertungsverfahrens gebotenen Regelungen beträfen auch "die Auswahl der Prüfer, ihre Zahl und ihr Verhältnis zueinander, insbesondere bei Bewertungsdifferenzen" (Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - a.a.O. S. 46).
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84
Mulitple-Choice-Verfahren
Auszug aus BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12
(1) Wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung betont, beansprucht das Grundrecht der Berufsfreiheit Geltung auch für die Durchführung berufsbezogener Abschlussprüfungen und ist der insoweit gewährleistete Grundrechtsschutz auch durch die Gestaltung des Verfahrens zu bewirken (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 1529/84, 1 BvR 138/87 - BVerfGE 84, 59 und vom selben Tag - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - BVerfGE 84, 34 ).Dieses Erfordernis wird zusätzlich dadurch untermauert, dass die Bürger allgemein - als Kern grundrechtlicher Verfahrensgarantien - über die Möglichkeit verfügen müssen, ihren Standpunkt wirksam vertreten und Einwände gegen das Verwaltungshandeln wirksam vorbringen zu können, speziell bei Staatsprüfungen der Kandidat jedoch meist erst nach Erlass des Prüfungsbescheides in ausreichendem Umfang erfährt, wie seine Leistungen im Einzelnen bewertet worden und welche Erwägungen dafür maßgebend gewesen sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - a.a.O. S. 46 und vom selben Tag - 1 BvR 1529/84, 1 BvR 138/87 - a.a.O. S. 72 f.).
- BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92
Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …
Auszug aus BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12
(2) In Anknüpfung an diese Verfassungsrechtsprechung hat der Senat in seinem Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - (BVerwGE 92, 132 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 313 S. 262) ausgesprochen, dass das eigenständige verwaltungsinterne Kontrollverfahren zur Überprüfung der Einwände des Prüflings "einen unerlässlichen Ausgleich für die unvollkommene Kontrolle von Prüfungsentscheidungen durch die Verwaltungsgerichte (darstellt) und damit zugleich - in Ergänzung des gerichtlichen Rechtsschutzes - eine Komplementärfunktion für die Durchsetzung des Grundrechts der Berufsfreiheit (erfüllt)".
- BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92
Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …
Auszug aus BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12
Es wird selbst dann nicht obsolet, wenn sich der Zweitprüfer im Rahmen des ersten Bewertungsdurchgangs der Bewertung des Erstprüfers ohne eingehende inhaltliche Begründung angeschlossen hatte (zur Zulässigkeit dieses Vorgehens: Urteile vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 307 S. 231 und vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 5.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 329 S. 14). - BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93
Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung - …
Auszug aus BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12
Es wird selbst dann nicht obsolet, wenn sich der Zweitprüfer im Rahmen des ersten Bewertungsdurchgangs der Bewertung des Erstprüfers ohne eingehende inhaltliche Begründung angeschlossen hatte (zur Zulässigkeit dieses Vorgehens: Urteile vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 307 S. 231 und vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 5.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 329 S. 14). - BVerwG, 30.06.1994 - 6 C 4.93
Notwendigkeit eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens bei Einwendungen gegen …
Auszug aus BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12
Damit das Verfahren des Überdenkens der Prüfungsentscheidung seinen Zweck, das Grundrecht der Berufsfreiheit des Prüflings effektiv zu schützen, konkret erfüllen kann, muss - wie der Senat in diesem Urteil präzisierend ausgeführt hat - gewährleistet sein, dass die Prüfer ihre Bewertungen hinreichend begründen, dass der Prüfling seine Prüfungsakten mit den Korrekturbemerkungen der Prüfer einsehen kann, dass die daraufhin vom Prüfling erhobenen substantiierten Einwände den beteiligten Prüfern zugeleitet werden, dass die Prüfer sich mit den Einwänden des Prüflings auseinandersetzen und, soweit diese berechtigt sind, ihre Bewertung der betroffenen Prüfungsleistung korrigieren sowie alsdann auf dieser - möglicherweise veränderten - Grundlage erneut über das Ergebnis der Prüfung entscheiden (…a.a.O. S. 137 bzw. 262; bestätigt durch Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 334 S. 34; seitdem stRspr). - BVerfG, 16.01.1995 - 1 BvR 1505/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bewertung von Prüfungsleistungen
Auszug aus BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12
Zudem ist es geboten, dass sämtliche mit einer Bewertung betrauten Prüfer ihre Beurteilung der Prüfungsleistung eigenständig und unabhängig voneinander vornehmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Januar 1995 - 1 BvR 1505/94 - juris Rn. 20;… Niehues/Fischer a.a.O. S. 200). - BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03
Gerichtsbescheid; Antrag auf mündliche Verhandlung; Nichtzulassungsbeschwerde; …
Auszug aus BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12
Anerkanntermaßen ist aber der Umstand, ob die Vorinstanz auf der Ebene der Subsumtion einen höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatz nicht oder nicht richtig angewandt hat, nicht divergenzbegründend im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 17. Juli 2003 - BVerwG 7 B 62.03 - juris Rn. 8 - insoweit nicht abgedruckt bei Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 4). - BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99
Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Auszug aus BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12
bb) Die aufgeworfene Frage führt schon deshalb nicht zur Zulassung der Revision, weil sie auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesauslegung aus den nachstehenden Erwägungen mit dem Oberverwaltungsgericht zu bejahen ist (siehe zu diesem prozessrechtlichen Maßstab: Beschluss vom 24. August 1999 - BVerwG 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 228 S. 13); die von der Vorinstanz offen gelassene Frage, ob die Ausführungen der Prüfer im Überdenkensverfahren tatsächlich zur Beseitigung der festgestellten Bewertungsfehler geführt hätten - und es mithin im Beschwerdeverfahren mit Blick auf den auch dort anwendbaren § 144 Abs. 4 VwGO auf die Rechtmäßigkeit der in Rede stehenden Verfahrensgestaltung überhaupt ankommt -, mag auf sich beruhen. - BVerwG, 14.09.2012 - 6 B 35.12
Prüfungsrecht; Kausalität von Bewertungsfehlern; Heraufsetzung der Benotung im …
Auszug aus BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12
Ein Zweitprüfer, der sich die Bewertung des Erstprüfers vollständig zu eigen macht, erklärt hiermit nicht sein Einverständnis mit sämtlichen von diesem vorgenommenen prüfungsspezifischen Wertungen, weil diese Wertungen - was in der Natur der Sache liegt - in der schriftlichen Bewertungsbegründung des Erstprüfers zwangsläufig nicht sämtlich zur Abbildung gelangen können; zudem besteht die Möglichkeit, dass beide Prüfer die vom Prüfling im Überdenkensverfahren vorgebrachten Einwände in jeweils unterschiedlichem Umfang für begründet erachten (vgl. Beschluss vom 14. September 2012 - BVerwG 6 B 35.12 - noch unveröff.). - BVerwG, 18.12.1997 - 6 B 69.97
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß einer …
- BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 38.11
Auslegung der Härtefallklausel im Zusammenhang mit der Verpflichtung zum Erlass …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23
Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz
Bei verfassungskonformer Auslegung der §§ 192 ff. BauGB ist daher eine Regelung des Bewertungsverfahrens bezüglich der Auswahl der Prüfer, ihre Zahl und ihr Verhältnis zueinander, insbesondere bei Bewertungsdifferenzen, geboten (vgl. zu den übertragbaren Maßstäben bei Spielräumen im Prüfungsrecht etwa: BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 -, BVerfGE 84, 34; BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 6 B 39/12 -, NVwZ-RR 2013, 44). - BFH, 16.01.2024 - VII R 24/22
Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der Steuerberaterprüfung
Eine Abstimmung und Beratung über die zu vergebende Note ist allenfalls im Nachgang zu einer schriftlichen Fixierung des Ergebnisses des jeweiligen Überdenkens zulässig (Anschluss an Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 09.10.2012 - 6 B 39.12; BVerwG-Urteil vom 10.04.2019 - 6 C 19.18; Bestätigung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 11.07.2023 - VII R 10/20).Das BVerwG hat insofern --indes in Zusammenhang mit der Juristenausbildung-- zutreffend entschieden, dass das in Art. 12 Abs. 1 GG verankerte Erfordernis der eigenständigen und unabhängigen Urteilsbildung der Prüfer durch eine Verfahrensgestaltung verletzt wird, die es den Prüfern im Rahmen des Überdenkungsverfahrens ermöglicht, eine gemeinsame Stellungnahme zu den Einwänden des Prüflings auf Grundlage eines entsprechenden, vom Erstprüfer gefertigten Entwurfs und einer nachfolgenden Beratung zwischen ihnen abzugeben, die stattfindet, ohne dass die Prüfer zuvor das Ergebnis ihres Überdenkens schriftlich niedergelegt haben (BVerwG-Beschluss vom 09.10.2012 - 6 B 39.12, Rz 8).
Der objektivitätssteigernde Effekt der Einschaltung einer Prüfermehrheit würde aber durch Zulassung gemeinsamer Beurteilungen zu einem erheblichen Teil wieder zunichtegemacht (BVerwG-Beschluss vom 09.10.2012 - 6 B 39.12, Rz 7, m.w.N.).
- BVerwG, 10.04.2019 - 6 C 19.18
Anspruch auf Überdenkensverfahren; Begründung der Notenfestsetzung; …
Durch die Einschaltung mehrerer Prüfer wird das Ergebnis objektiviert, was zugleich Bevorzugungen und Benachteiligung einzelner Prüflinge minimiert (ebenso BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 6 B 39.12 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 417 Rn. 7 m.w.N.;… Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 26, 547 ff.).Neben der von Art. 12 Abs. 1 GG geforderten Neutralität und Objektivität des Prüfungsverfahrens kommt hier dem Erfordernis des Grundrechtsschutzes durch Verfahren angesichts der nur eingeschränkten gerichtlichen Kontrolldichte prüfungsspezifischer Wertungen ein hohes Gewicht für den effektiven Grundrechtsschutz zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 ; BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 6 B 39.12 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 417 Rn. 5, 7).
Das Überdenkensverfahren stellt den mit Blick auf den effektiven Schutz der Berufsfreiheit erforderlichen Ausgleich dafür dar, dass den Prüfern bei prüfungsspezifischen Wertungen ein gerichtlich nur eingeschränkt kontrollierbarer Spielraum eingeräumt ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 2012 - 6 B 39.12 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 417 Rn. 5 …und vom 5. März 2018 - 6 B 71.17 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 429 Rn. 10, jeweils m.w.N.).
Aufgrund dieses Zwecks muss jeder Prüfer seine Bewertungen eigenständig überdenken, so dass nicht ausgeschlossen ist, dass die Prüfer in jeweils unterschiedlichem Umfang die vorgebrachten Einwendungen für begründet bzw. unbegründet erachten (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Februar 1993 - 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132 und vom 30. Juni 1994 - 6 C 4.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 334 S. 34, 36 f.;… Beschlüsse vom 15. Juli 2010 - 2 B 104.09 - juris Rn. 10 und vom 9. Oktober 2012 - 6 B 39.12 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 417; grundlegend: BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 ).
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog. …
Bei verfassungskonformer Auslegung der §§ 192 ff. BauGB ist daher eine Regelung des Bewertungsverfahrens bezüglich der Auswahl der Prüfer, ihre Zahl und ihr Verhältnis zueinander, insbesondere bei Bewertungsdifferenzen, geboten (vgl. zu den übertragbaren Maßstäben bei Spielräumen im Prüfungsrecht etwa: BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 -, BVerfGE 84, 34; BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 6 B 39/12 -, NVwZ-RR 2013, 44). - BFH, 21.11.2023 - VII R 15/21
Unzulässigkeit einer gemeinsam abgestimmten Überdenkung durch mehrere Prüfer im …
Eine Abstimmung und Beratung über die zu vergebende Note ist allenfalls im Nachgang zu einer schriftlichen Fixierung des Ergebnisses des jeweiligen Überdenkens zulässig (Anschluss an Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 09.10.2012 - 6 B 39.12; BVerwG-Urteil vom 10.04.2019 - 6 C 19.18; Bestätigung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 11.07.2023 - VII R 10/20).Das BVerwG hat insofern --indes in Zusammenhang mit der Juristenausbildung-- zutreffend entschieden, dass das in Art. 12 Abs. 1 GG verankerte Erfordernis der eigenständigen und unabhängigen Urteilsbildung der Prüfer durch eine Verfahrensgestaltung verletzt wird, die es den Prüfern im Rahmen des Überdenkungsverfahrens ermöglicht, eine gemeinsame Stellungnahme zu den Einwänden des Prüflings auf Grundlage eines entsprechenden, vom Erstprüfer gefertigten Entwurfs und einer nachfolgenden Beratung zwischen ihnen abzugeben, die stattfindet, ohne dass die Prüfer zuvor das Ergebnis ihres Überdenkens schriftlich niedergelegt haben (BVerwG-Beschluss vom 09.10.2012 - 6 B 39.12, Rz 8).
Der objektivitätssteigernde Effekt der Einschaltung einer Prüfermehrheit würde aber durch Zulassung gemeinsamer Beurteilungen zu einem erheblichen Teil wieder zunichtegemacht (BVerwG-Beschluss vom 09.10.2012 - 6 B 39.12, Rz 7, m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - 19 A 254/13
Prof. Dr. Margarita Mathiopoulos verliert Doktorgrad
BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 6 B 39.12 -, NVwZ-RR 2013, 44, juris, Rdn. 5 f.; Beschluss vom 9. August 2012 - 6 B 19.12 -, NVwZ 2013, 83, juris, Rdn. 3 m. w. Nachw. - BFH, 11.07.2023 - VII R 10/20
Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der schriftlichen …
Eine Abstimmung und Beratung über die zu vergebende Note ist allenfalls im Nachgang zu einer schriftlichen Fixierung des Ergebnisses des jeweiligen Überdenkens zulässig (Anschluss an Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 09.10.2012 - 6 B 39.12; BVerwG-Urteil vom 10.04.2019 - 6 C 19.18).Das BVerwG hat insofern --indes in Zusammenhang mit der Juristenausbildung-- zutreffend entschieden, dass das in Art. 12 Abs. 1 GG verankerte Erfordernis der eigenständigen und unabhängigen Urteilsbildung der Prüfer durch eine Verfahrensgestaltung verletzt wird, die es den Prüfern im Rahmen des Überdenkungsverfahrens ermöglicht, eine gemeinsame Stellungnahme zu den Einwänden des Prüflings auf Grundlage eines entsprechenden, vom Erstprüfer gefertigten Entwurfs und einer nachfolgenden Beratung zwischen ihnen abzugeben, die stattfindet, ohne dass die Prüfer zuvor das Ergebnis ihres Überdenkens schriftlich niedergelegt haben (BVerwG-Beschluss vom 09.10.2012 - 6 B 39.12, Rz 8).
Der objektivitätssteigernde Effekt der Einschaltung einer Prüfermehrheit würde aber durch Zulassung gemeinsamer Beurteilungen zu einem erheblichen Teil wieder zunichte gemacht (BVerwG-Beschluss vom 09.10.2012 - 6 B 39.12, Rz 7, m.w.N.).
- VG Hamburg, 13.05.2015 - 2 K 189/14
Bewertung einer Aufsichtsarbeit
Die Voraussetzung, dass die Heilung eines Bewertungsfehlers im Überdenkungsverfahren dessen ordnungsgemäße Durchführung voraussetzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.10.2012, 6 B 39/12, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 417), ist erfüllt.So hat das Bundesverwaltungsgericht zwar in einer vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung (BVerwG, Beschl. v. 9.10.2012, 6 B 39/12, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 417, juris Rn. 6, dazu Anm. Neumann, jurisPR-BVerwG 10/2013 Anm. 5;… vorausgehend OVG Münster, Urt. v. 18.4.2012, 14 A 2687/09, dazu Aufsatz Barton, NVwZ 2013, 555) die Bedeutung des Überdenkungsverfahrens in seiner Funktion für den Grundrechtsschutz durch entsprechende Verfahrensgestaltung hervorgehoben.
Damit das Verfahren des Überdenkens der Prüfungsentscheidung seinen Zweck, das Grundrecht der Berufsfreiheit des Prüflings effektiv zu schützen, konkret erfüllen kann, muss nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewährleistet sein, dass die Prüfer ihre Bewertungen hinreichend begründen, dass der Prüfling seine Prüfungsakten mit den Korrekturbemerkungen der Prüfer einsehen kann, dass die daraufhin vom Prüfling erhobenen substantiierten Einwände den beteiligten Prüfern zugeleitet werden, dass die Prüfer sich mit den Einwänden des Prüflings auseinandersetzen und, soweit diese berechtigt sind, ihre Bewertung der betroffenen Prüfungsleistung korrigieren sowie alsdann auf dieser - möglicherweise veränderten - Grundlage erneut über das Ergebnis der Prüfung entscheiden (BVerwG, Beschl. v. 9.10.2012, 6 B 39/12, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 417, juris Rn. 6).
Auch bietet das eigenständige verwaltungsinterne Kontrollverfahren zur Überprüfung der Einwände des Prüflings einen unerlässlichen Ausgleich für die unvollkommene Kontrolle von Prüfungsentscheidungen durch die Verwaltungsgerichte und erfüllt damit - in Ergänzung des gerichtlichen Rechtsschutzes - eine Komplementärfunktion für die Durchsetzung des Grundrechts der Berufsfreiheit (BVerwG, Beschl. v. 9.10.2012, 6 B 39/12, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 417, juris Rn. 6, in Anknüpfung an die Verfassungsrechtsprechung).
- VG Würzburg, 09.12.2015 - W 2 K 14.960
Nichtbestehen der Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaften
Berufsbezogene Prüfungen werden dadurch gekennzeichnet, dass sie "intensiv in die Freiheit der Berufswahl ein(greifen), weil von ihrem Ergebnis abhängt, ob ein bestimmter Beruf überhaupt ergriffen und welche Tätigkeit gewählt werden kann" (BVerfG, B. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - BVerfGE 84, 34; s.a. BVerwG, B. v. 9.10.2012 - 6 B 39/12 - NVwZ 2013, 44).Auch im Hinblick auf die Durchführung einer berufsbezogenen Prüfung ist der grundrechtlichen Gewährleistung des Art. 12 Abs. 1 GG Rechnung zu tragen (BVerwG, B. v. 9.10.2012 - 6 B 39/12 - NVwZ 2013, 44).
Das Nachprüfungsverfahren ist in Anbetracht des Art. 12 GG zur Schaffung eines verfahrensrechtlichen Ausgleichs essentiell, da die gerichtliche Kontrolle aufgrund des prüfungsrechtlichen Beurteilungsspielraums eingeschränkt ist (BVerwG, B. v. 9.10.2012 - 6 B 39/12 - NVwZ 2013, 44; OVB Berlin-Bbg, B. v. 4.4.2014 - OVG 10 N 84.11 - juris; VG Berlin, U. v. 21.5.2015 - 12 K 1265.13 - juris; VG Augsburg, U. v. 18.3.2015 - Au 3 K 14.881 - juris;… Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 786).
Die Nachprüfung der Bewertungen sowie die gegebenenfalls notwendigen Korrekturen sind von den ursprünglich mit der Bewertung befassten Prüfern zu tätigen (BVerwG, U. v. 9.7.1982 - 7 C 51/79 - BayVBl 1983, 87; U. v. 30.6.1994 - 6 C 4.93 - NVwZ 1995, 168; U. v. 9.12.1992 - 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262; B. v. 9.10.2012 - 6 B 39/12 - NVwZ 2013, 44; BFH, U. v. 5.10.1999 - 7 R 152.97 - BFHE 191, 140;… Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 792).
Die Zuständigkeit des Prüfers für die Durchführung der Nachprüfung beruht zudem auf der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Prüfers (…vgl. Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 794; BVerwG, B. v. 9.10.2012 - 6 B 39/12 - NVwZ 2013, 44; s.a. NdsOVG, U. v. 9.9.2015 - 2 LB 169/14 - juris).
- OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 LB 169/14
Aufgabenstellung; Beeinflussung; Befangenheit; Einflussnahme; Einzelbewertung; …
Von einer abgeschlossenen Bewertung ist erst nach deren schriftlicher Fixierung auszugehen (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 9.10.2012 - 6 B 39.12 -, NVwZ-RR 2013, 44).Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 6 B 39.12 -, NVwZ-RR 2013, 44, betont, dass im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG eine eigenständige und unabhängige Bewertung durch sämtliche Prüfer geboten sei.
Von diesen Grundsätzen ist auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 9.10.2012 - 6 B 39.12 -, NVwZ-RR 2013, 44 = juris Rdnr. 9) weiterhin auszugehen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 6 B 39.12 -, NVwZ-RR 2013, 44, hervorgehoben:.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2017 - 14 A 1689/16
Einräumung von neuen Prüfungsversuchen der Klausur im Modul "Einführung in die …
- BVerwG, 19.05.2016 - 6 B 1.16
Offene Zweitbewertung und Nachbewertung von Klausuren der Zweiten Juristischen …
- BVerwG, 28.10.2020 - 6 C 8.19
Staatliche Ergänzungsprüfung für den Beruf "Notfallsanitäter"
- OLG Hamm, 08.12.2017 - 11 U 104/16
Juristische Klausuren rechtsfehlerhaft bewertet - Schadensersatzanspruch für …
- VG Hamburg, 16.05.2023 - 2 K 4870/20
Erfolgreiche Klage gegen das Nichtbestehen einer Promotion (Verpflichtung zur …
- BVerwG, 05.03.2018 - 6 B 71.17
Bewertung von Aufsichtsarbeiten; Bewertungsmaßstab des fachwissenschaftlichen …
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.2020 - 9 S 149/20
Verfassungswidrigkeit der Ausbildungs-und Durchführungsordnung für …
- VG Magdeburg, 29.11.2023 - 7 A 279/22
Ablehnung einer Dissertation bei formell rechtswidriger Prüfungskommission
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - 19 A 2820/11
Promotionsvermittler verliert Doktorgrad
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 5 B 9.16
Endgültiges Nichtbestehen einer Lehramtsprüfung
- VG Augsburg, 05.10.2016 - Au 3 K 15.1425
Überdenkungsverfahren bei Prüfungsanfechtung
- VGH Hessen, 26.11.2020 - 7 A 2482/17
Anerkennung als Prüfingenieur (Prüfberechtigter und Prüfsachverständiger) für …
- OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 2 ME 444/20
Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege; Ausbildungs- und Prüfungsverordnung …
- BVerwG, 06.08.2020 - 6 B 11.20
Rechtsschutz gegen Prüfungsentscheidungen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - 19 A 480/20
Erfolgen einer objektiven Überprüfung der Leistungen eines Prüflings im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2020 - 19 A 3522/19
- BVerwG, 21.12.2016 - 2 B 108.15
Beurteilungsspielraum; Dokumentation; Durchschnittswert; Einzelnote; …
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2017 - 9 S 770/16
Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien; Bewertung der Lehrprobe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2022 - 19 A 295/21
Berufungsantra; Staatsprüfung; Anwesenheit; Dritter bei Beratung; Unabhängigkeit …
- VG Hamburg, 23.12.2014 - 2 K 1285/11
Zweite juristische Staatsprüfung; Neubewertung von Aufsichtsarbeiten und …
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2022 - 9 S 3088/21
Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung; Prüfungsumfang: andere …
- OVG Niedersachsen, 19.08.2015 - 2 LB 276/14
Pflicht zur Bekanntgabe von Einzelnoten bei einer Vergabe von Einzelnoten nach …
- VG Berlin, 21.05.2015 - 12 K 1265.13
Neubewertung einer Masterarbeit zwecks Notenverbesserung
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2023 - 6 B 15.22
Kein Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für ein …
- OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15
Unbeschränkte Statthaftigkeit einer Berufung trotz nur teilweiser …
- VG Köln, 23.11.2021 - 6 K 78/19
- BVerwG, 03.08.2018 - 6 B 62.18
Zulassung einer Revision wegen Divergenz; Verpflichtung eines Prüfers zur …
- VG Hamburg, 15.06.2020 - 2 K 1996/17
Zur Festlegung der konkreten Anzahl der Prüfer in einer Prüfungsordnung
- BVerwG, 21.12.2016 - 2 B 109.15
Wiederholung des Prüfungsunterrichts für die Fächer Deutsch und Erdkunde im …
- VG Magdeburg, 25.11.2020 - 7 A 268/18
Prüfungsordnung für den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegerin
- VG Lüneburg, 16.10.2020 - 5 B 21/20
Anzahl Prüfer; Beurteilungsspielraum; Glaubhaftmachung; Krankenpflege; …
- VG Karlsruhe, 20.05.2015 - 7 K 2232/13
Meisterprüfung; Besetzung des Prüfungsausschusses
- FG München, 24.03.2021 - 4 K 264/18
Unbeachtlichkeit von Fehlern im Überdenkungsverfahren
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 3 L 21/20
Zulässigkeit des Ausschlusses einer 2. Wiederholungsmöglichkeit bzgl. der …
- VG Augsburg, 24.10.2017 - Au 8 K 17.829
Schriftliche Begründung der Prüferbewertung eines Arbeitsprojekts
- VG Aachen, 05.10.2016 - 6 K 1999/15
Verwirkung; Bewertungsspielraum
- VG Berlin, 13.11.2014 - 12 K 813.13
Rechtsnatur des Rechtsverhältnisses des Teilnehmers eines mit einem …
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - 10 N 84.11
Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Amt des Studienrates in den …
- VG Köln, 30.10.2013 - 10 K 5755/12
Anspruch auf Neubewertung der Prüfungsarbeit eines Fachinformatikers bei …
- BVerwG, 11.07.2023 - 6 B 38.22
- VG Berlin, 29.03.2019 - 5 L 399.18
Entlassung eines Polizeimeisteranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf
- OVG Niedersachsen, 05.09.2019 - 2 LA 108/18
Bewertung; Erstgutachten; Heilung; Heilung von Verfahrensfehlern; Prüfer; …
- OVG Sachsen, 13.11.2017 - 5 A 538/16
Prüfungsrecht; Nichtigkeit einer Bestimmung einer Prüfungsordnung; …
- VG Augsburg, 04.06.2013 - Au 3 K 12.1069
Meisterprüfung; Zusammensetzung des Meisterprüfungsausschusses; …
- VG Berlin, 23.01.2020 - 12 K 15.17
Nichtbestehen der Staatsprüfung für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen …
- VG Köln, 22.11.2018 - 6 K 5398/16
- VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 332/17
Akteneinsicht im Prüfungsverfahren
- VG Berlin, 19.04.2022 - 12 K 20.21
Endgültiges Nichtbestehen der Staatsprüfung für das Lehramt an integrierten …
- VG Stuttgart, 29.10.2019 - 13 K 11023/17
Anspruch des Prüflings auf ordnungsgemäße Durchführung des Bewertungsverfahrens; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2020 - 19 A 110/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2013 - 14 B 1262/13
Anordnungsanspruch auf Wiederholung der schriftlichen Aufsichtsarbeiten wegen …
- VG Hamburg, 21.07.2022 - 2 K 1167/21
Erfolglose Klage gegen einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen der …
- VG Mainz, 07.07.2021 - 3 K 578/20
Bewertung einer Prüfungsleistung; Bescheidungklage; eigenes Urteil des Prüfers - …
- VG Gelsenkirchen, 02.12.2020 - 4 K 1177/19
- VG Magdeburg, 28.11.2018 - 7 A 830/16
Bewertung von schriftlichen Abiturarbeiten
- VG Würzburg, 14.10.2020 - W 2 K 19.669
Anforderungen an die inhaltliche Überprüfung einer Prüfung (Fach Mathematik)
- VG Berlin, 28.06.2022 - 12 K 572.19
Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen: Nichtbestehen und Nichtzulassung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 5 N 33.16
Ernstliche Zweifel an Tatsachen- und Beweiswürdigung; (keine) Entbehrlichkeit der …
- VG Würzburg, 27.09.2023 - W 2 K 22.1587
Prüfungsrecht, Zweites Juristisches Staatsexamen, offene Zweitbewertung, Nutzung …
- VG Wiesbaden, 24.07.2018 - 7 K 121/14
Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (z. B. Apotheker, Architekten, …
- VG Aachen, 20.03.2014 - 1 K 1892/12
Zweite juristische Staatsprüfung; Zweites juristisches Staatsexamen; …
- VG Augsburg, 24.10.2017 - Au 8 K 17.830
Gerichtliche Kontrolle einer Meisterprüfung für den Beruf Landwirt
- OVG Sachsen, 08.03.2021 - 2 B 260/20
Polizeibeamter; Aufstiegsausbildung; Überdenkungsverfahren; Begründung
- VG Berlin, 18.02.2020 - 12 K 180.17
- VG Augsburg, 17.02.2020 - Au 8 K 19.117
Anfechtung der Ersten Juristischen Staatsprüfung
- VG Magdeburg, 26.09.2019 - 7 A 704/17
Anforderung an Prüfungsbewertung; Mindestnotenanforderung für jeden von mehreren …
- OVG Sachsen, 04.01.2018 - 5 A 638/16
Prüfungsrecht; Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens
- VG Würzburg, 18.12.2020 - W 2 K 20.2081
Umfang und Anforderungen an die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen (1. …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2017 - 5 N 17.16
Dokumentationspflicht bei mündlicher Prüfungsleistung
- VG Augsburg, 22.05.2020 - Au 3 E 20.689
Nichtbestehen der Abiturprüfung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2019 - 14 A 167/19
- VG Würzburg, 05.06.2019 - W 2 K 18.987
Zu den Folgen der Unwirksamkeit einer das Bestimmtheitsgebot verletzenden …
- VG Münster, 22.11.2013 - 10 K 1067/12
Zulassungsanspruch eines Studierenden auf Wiederholung der mündlichen Prüfung im …
- VG Berlin, 21.03.2023 - 12 K 272.20
- VG Kassel, 18.01.2022 - 3 K 3788/17
Überdenkungsverfahren nach HPPVO, Kostenaufhebung bei anwaltlich vertretenem …